Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Quarzsandtagebau in Grande -

Mustereinwendungen



Hier finden Sie Mustereinwendungen zum anhängigen Planfeststellungsverfahren, die von den Rechtsanwälten Köchling & Krahnefeld, Hamburg, im Auftrage der Gemeinde Grande erarbeitet wurden, zum Download.

In dem beigefügten
Word-Dokument (doc) können Sie Änderungen am Text eigenständig vornehmen.

 

 

Sie sollten möglichst unter den Punkten 9 und 10 der Mustervorlage ergänzende Hinweise, Bedenken und Konflikte mit einigen eigenen Sätzen formulieren. Dies darf durchaus handschriftlich geschehen. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, auch eine selbst erarbeitete Einwendung einzureichen. Falls bei Ihnen besondere Gegebenheiten in Bezug auf das geplante Abbauvorhaben vorliegen sollten, sollten Sie zudem die Hilfe eines fachlich qualifizierten Rechtsanwaltes in Betracht ziehen.

Bitte denken Sie daran:

Falls Sie die vorgefertigte Einwendung benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung an!!!
Streichen Sie einen Satz oder schreiben Sie einen eigenen dazu!!!

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Einwendungen gegen das Vorhaben bis zum Ablauf des 04.08.2009 beim

 

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld,

-       Amt Trittau, Europaplatz 5, 22946 Trittau oder

-       Amt Schwarzenbek-Land , Gülzower Straße 1, 21493 Schwarzenbek

 

schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können. Maßgebend ist das Datum des Eingangs!

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Falls Ihrerseits Fragen bestehen sollten, steht Ihnen Herr Schröter von der Gemeindeverwaltung Trittau

 

-       telefonisch unter der 04154/807965 oder

-       per Email Stefan.Schroeter@trittau.de

 

gerne zur Verfügung.