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Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde und des Amtes Trittau
Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ist das Ziel von Gleichstellungsarbeit
Gleichstellungsbeauftragte ist zurzeit:
Inge Diekmann
Postsendungen
Gemeindeverwaltung / Gleichstellungsbeauftragte
Europaplatz 5, 22946 Trittau
Erreichbar
Montag, Dienstag, Donnerstag 9 – 14 Uhr
Donnerstag 15 – 17 Uhr
Falls Sie mich während der oben angegebenen Zeiten nicht persönlich erreichen, bin ich in einer internen Arbeitssitzung oder extern unterwegs in Arbeitskreisen oder Netzwerktreffen.
Falls Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir.
Gleichstellungsarbeit
Individuelle Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei folgenden Themen:
- Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf
- Gewalterfahrung bei häuslicher Gewalt / bei Bedarf Weitervermittlung an geeignete Fachberatungsstellen
- Bekanntmachung der Hilfetelefons
- Unterstützung bei Trennung / Scheidung (keine Rechtsberatung)
- Beruflicher Wiedereinstieg / siehe auch Regionale Beratung durch FRAU &BERUF
Beratung und Öffentlichkeitsarbeit:
- Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen in der Öffentlichkeit durch Veranstaltungen
- Unterstützung des Kommunalpolitischen Frauennetzwerkes KOPF kopf-stormarn.de
- Informationen über das Hilfesystem bei häuslicher Gewalt im Kreis Stormarn (KIK – Netzwerk bei häuslicher Gewalt)
Fachberatung sowie Kontrollfunktion
- Fachberatung für politische Gremien sowie Einbringung von frauenspezifischen Themen in die Gremien
- Innerhalb der Verwaltung Einbringung von gleichstellungsrelevanten Aspekten
- Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben bei Personaleinstellungen und Beförderungen innerhalb der Verwaltung eingehalten werden (siehe Gleichstellungsgesetzt im öffentlichen Dienst)
- Frühzeitige Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten bei allen organisatorischen sowie personalen Angelegenheiten innerhalb der Verwaltung
Kooperation mit FRAU und BERUF Stormarn / Regionale Beratung
Die Regionale Beratung ist speziell für Frauen, die Beratungsbedarf haben, weil sie nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen möchten, sich beruflich neuorientieren oder sich weiterbilden möchten. Im Jahr werden in Trittau 6 Termine angeboten.
Regionale Beratung FRAU & BERUF in Trittau 2021
- Berufliche Entwicklung von Frauen -
Dieses Angebot findet in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten Amt und Gemeinde Trittau, Inge Diekmann, statt.
Termine
08.02.2021 von 09.00 - 13.30 Uhr
12.04.2021 von 12.00 - 16.30 Uhr
14.06.2021 von 09.00 - 13.30 Uhr
09.08.2021 von 12.00 - 16.30 Uhr
11.10.2021 von 09.00 - 13.30 Uhr
13.12.2021 von 09.00 - 13.30 Uhr
Anmeldung
Eine Anmeldung ist erforderlich.
FRAU & BERUF e.V. Stormarn
Tel. 04531 88848-91 oder - 97
Ort
Gemeindeverwaltung Trittau
Europaplatz 5, 22946 Trittau
Am Beratungstermin melden Sie sich bitte an der Zentrale.
Sie werden dann von der Beraterin abgeholt!
Beratungsmaterial
Sie erhalten das Material in Papierform direkt bei der Gleichstellungsbeauftragten sowie im Informationsständer im Campehaus, Erdgeschoss (direkt gegenüber der Bücherei) oder laden es als PDF-Datei herunter. Die Dokumente sind am Textende aufgeführt.
Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Abs. 2
- Die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein
- Das Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst
- Hauptsatzung der Kommune
Die rechtliche Grundlage für die Gleichstellungspolitik bildet der Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Damit stellt die aktive Förderung von Frauen ein Staatsziel dar, dem auch die Kommunen verpflichtet sind. Folgerichtig ist die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern auch in der Landes- und Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein festgelegt. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind in den Hauptsatzungen der Kommunen konkretisiert.
Dokumente
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Eherecht und Eheverträge (3 MB) |
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Broschüre Minijobs (1 MB) |
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Faktorverfahren 2018 (2 MB) |
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Flyer Informationen zur Gleichstellungsarbeit (691 kB) |
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Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen (485 kB) |
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Mütter des Grundgesetzes (1 MB) |
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Trennungsleitfaden 2018 (1 MB) |