Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
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Prostitution: Verbot - Auskunft
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).