Das Amt Trittau macht die Allgemeinverfügung zur Teileinziehung des Verbindungsweges zwischen dem Grander Weg in Großensee und dem Großenseer Weg in Grande öffentlich bekannt.
Betroffen sind die Flurstücke 324/122 und 323/122, Flur 4 der Gemarkung Großensee. Der Verbindungsweg steht künftig nur noch dem Radverkehr, Reitverkehr, Fußverkehr sowie dem forstwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung.
Die vollständige Bekanntmachung sowie der dazugehörige Lageplan stehen nachfolgend als PDF zum Download bereit.


